Pflegedienst – Am besten zu Hause…

Mit unserem ambulanten Pflegedienst erbringen wir Pflegeleistungen, die individuell auf die Bedürfnisse unserer Klienten angepasst sind. Wir möchten kranken und pflegebedürftigen Menschen helfen, trotz Einschränkungen in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben und zudem Angehörige im Pflegealltag körperlich und seelisch entlasten. Dabei achten wir darauf, die Räumlichkeiten nicht der Pflege anzupassen, sondern die Pflege den Räumlichkeiten. Eine vertraute Beziehung zwischen Klient und Pflegepersonal wird ermöglicht, indem ein häufiger Wechsel der Pflegekräfte vermieden wird. Um eine optimale Versorgung unserer Klienten zu gewährleisten, ist die Einbeziehung aller Personen, die sie pflegerisch, sozial oder privat versorgen und betreuen für uns selbstverständlich.

Unser ambulantes Pflegeteam besteht aus:

Examinierten Pflegefachkräften

Pflegehilfskräften

Hauswirtschafts- & Betreuungskräften

Ihre persönliche pflegerische Situation. Ihre individuelle Wahl.

Hier erhalten Sie einen ersten Eindruck unseres ambulanten Leistungsspektrums, aus welchem Sie die passenden Leistungen für Ihre persönliche Pflegesituation auswählen können.

Leistungen der Pflegeversicherung

Körperpflege, pflegerische Betreuung und hauswirtschaftliche Leistungen.

Leistungen der Krankenversicherung

Auf ärztliche Verordnung u.a. Augentropfen, Medikamentengabe, (Insulin-)Injektionen, Kompressionsstrümpfe, Wundversorgung, PEG- und Stomaversorgung.

Verhinderungspflege

Vertretung pflegender Angehöriger, wenn diese im Urlaub oder anderweitig verhindert sind (auch stundenweise).

Betreuungs- & Entlastungsleistungen

Betreuungen zur Aktivierung der Pflegebedürftigen und zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Pflegeberatung & -Schulung

Pflegeberatungsbesuche nach 37.3 SGB XI (halb- und vierteljährlich), individuelle Schulungen und Pflegekurse für pflegende Angehörige.

Ihre Ansprechpartner

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe? Zögern Sie nicht Kontakt mit uns aufzunehmen.

Marion Armbröster
Pflegedienstleitung

Anita Jelusic
Stellv. Pflegedienstleitung

Julia Mulaj
Pflegeorganisation

Telefon

0 56 01 / 92 17 910

Fax

0 56 01 / 92 17 919

Anschrift

Stettiner Straße 11
34225 Baunatal-Großenritte

Häufige Fragen

Benötigen Sie eine individuelle Beratung? Vereinbaren Sie einen kostenfreien Beratungstermin mit uns.

Wann sollte ich die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen?

Die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes ist sinnvoll, wenn kranke oder pflegebedürftige Menschen, trotz Einschränkungen, in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung versorgt werden möchten. Eine zusätzliche Entlastung kann durch die Inanspruchnahme von Tagespflege erfolgen.

Was kann ich nach einem Krankenhausaufenthalt tun, um meine Versorgung in der häuslichen Umgebung sicher zu stellen?

Der Pflegedienst kümmert sich um eine Überleitung in die Häuslichkeit und gewährleistet in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt eine lückenlose Weiterversorgung.

Wie kann ich einen Pflegegrad erlangen und wer hilft mir dabei?

Die Beantragung eines Pflegegrades erfolgt bei der zuständigen Pflegekasse. Diese beauftragt den Medizinichen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit der Begutachtung zur Einstufung. Innerhalb von 5 Wochen nach Antragsstellung muss eine schriftliche Mitteilung über die Einstufung vorliegen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung und Begutachtung.

Worin unterscheiden sich die 5 Pflegegrade?

Je nach Höhe des Hilfebedarfs erteilt der Gutachter den Pflegegrad, aus welchem sich der Pflegeanspruch ableitet.

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse und wann entsteht Zuzahlung?

In den jeweiligen Pflegegraden können Leistungen des Pflegedienstes (ambulante Sachleistungen) in Höhe der unten aufgelisteten Beträge in Anspruch genommen werden. Bei höherem Bedarf an Sachleistungen entsteht Zuzahlung. Nicht ausgeschöpfte Sachleistungen führen zu anteiligem Geldleistungsanspruch (Kombinationsleistungen).

Pflegegrade 1 2 3 4 5
Geldleistungen 332 Euro 573 Euro 765 Euro 947 Euro
Sachleistungen ambulant 761 Euro 1.432 Euro 1.778 Euro 2.200 Euro

Eine Übersicht über unsere Pflegeleistungen erhalten Sie hier. Download PDF

Welche weitergehenden Leistungsansprüche können geltend gemacht werden?

Unabhängig vom Pflegegrad (ausgenommen Pflegegrad 1) stehen Ihnen jährlich 1.612€ / 2.418€ für Verhinderungspflege und monatlich 125€ für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu.

Eine Übersicht über unsere Pflegeleistungen erhalten Sie hier. Download PDF